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Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises fördert freie Träger
Pressemitteilung von Montag, 25. November 2019 Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt weiterhin Projekte gegen sexualisierte Gewalt, die von den freien Trägern angeboten werden. Auch präventive Angebote der "Frühen Hilfen" und die Adoptionsvermittlung werden finanziell gefördert. Das entschieden jetzt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in ihrer jüngsten Sitzung.
"Die freien Träger leisten wichtige Arbeit. Ihre Angebote erreichen Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien und stärken diese.", betonte Thomas Wagner, Jugendhilfedezernent des Rhein-Sieg-Kreises. Die freien Träger seien ein verlässlicher Partner. Das zeige auch die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses, die seit Jahren bewährte Förderung fortzusetzen.
Mit insgesamt bis zu einer Höhe von rund 130.000 Euro werden die Projekte des Deutschen Kinderschutzbundes, des Vereins Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V., des Diakonischen Werks (Geschäftsstelle Troisdorf), des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis sowie Bonn unterstützt.
Die Gelder fließen in Beratungen gegen Misshandlung, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, in das Kinder- und Jugendtelefon, in Beratung und Hilfe von Frauen bei sexualisierter Gewalt, in präventive sexualpädagogische Arbeit, in die Adoptionsvermittlung sowie in den ehrenamtlichen Besuchsdienst der Frühen Hilfen.
Neu ist, dass in diesem Jahr erstmalig der Deutsche Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Sankt Augustin, für die Miete der Kontakt- und Beratungsstelle gegen Misshandlung, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen eine Kreisförderung in Höhe von bis zu 6.300 Euro pro Jahr erhält. Hintergrund ist, dass die kreisweite Beratungsstelle in neue Räumlichkeiten umziehen musste, da die bisherigen anderweitig gebraucht werden; für die neuen Räume fallen höhere Mietkosten an.
Der Jugendhilfeausschuss besteht aufgrund seiner sondergesetzlichen Stellung aus Mitgliedern des Kreistags sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Für sechs der insgesamt 15 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums haben die im Bereich des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe ein Vorschlagsrecht; ebenso werden sechs persönliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen benannt. Neben den stimmberechtigen Mitgliedern sind im Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder, unter anderem des Familiengerichts, der Arbeitsverwaltung, der Schulen, der Polizei, der Kirchen und des Jugendamtselternbeirats, vertreten.
Zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses gehören alle Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe.
Im Rahmen der für die Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel obliegt dem Jugendhilfeausschuss die Entscheidung über deren Verwendung. Er hat im Gegensatz zu anderen kommunalen Ausschüssen ein Beschlussrecht zur Verteilung der Gelder für die Jugendhilfe.