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Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung: Infos beim Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung von Donnerstag, 8. August 2019 Rhein-Sieg-Kreis

Pflegebeduerftige Person im Rollstuhl am Bett. Quelle: pixabayRhein-Sieg-Kreis (db) – Alle Frauen und Männer mit Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben Anspruch auf 125 Euro pro Monat. Dieser Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung kann von Betroffenen vielfältig eingesetzt werden. Er ist dazu gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und soll pflegebedürftigen Menschen bei der selbstständigen Bewältigung des Alltags helfen.

Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Begleitgänge zum Arzt, Haushaltshilfen oder Angebote von Betreuungsgruppen eingesetzt werden. Diese Leistungen müssen von anerkannten Dienstleistern erbracht werden. Wer eine entsprechende Dienstleistung sucht, kann sich an den Rhein-Sieg-Kreis wenden. Informationen zu den Angeboten gibt es online unter www.rhein-sieg-kreis.de/hilfenimalltag oder telefonisch unter (02241) 13 2269.

Der Entlastungsbetrag muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Über sie werden die einzelnen Dienstleitungen auch abgerechnet.

Viele Informationen für die Generation 60+ bietet auch das Seniorenportal des Rhein-Sieg-Kreises. Auf www.rsk-seniorenportal.de gibt es neben verschiedenen Unterstützungsangeboten auch eine Übersicht über Einrichtungen und Tipps für bestimmte Lebenslagen.