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Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises: Gutes Ergebnis für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Pressemitteilung von Montag, 14. Januar 2019 Rhein-Sieg-Kreis
Auch in 2018 hat der Kreis erhebliche Anstrengungen unternommen, um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegen zu treten. Infolge der Konkurrenz um Flächen und Investoren, sowie hoher Standards steht die soziale Wohnraumförderung weiter vor großen Herausforderungen. 174 Wohneinheiten mit einem Gesamtvolumen von rund 24,3 Millionen Euro wurden in den 19 Städten und Gemeinden gefördert. Zusammen mit der Stadt Bonn wurden 40,9 Millionen Euro aus dem gemeinsamen Budget bewilligt.
"Erneut ist es uns gelungen, für sämtliche bewilligungsreife Anträge Förderzusagen auszusprechen und damit die dem Rhein-Sieg-Kreis zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro auszuschöpfen", sagt Landrat Sebastian Schuster. "Das gibt auch den Investoren Planungssicherheit für ihre Bauvorhaben".
Kreiskämmerin Svenja Udelhoven ergänzt: "Mit dem guten Förderergebnis wird nicht nur die Kontinuität der sozialen Wohnraumförderung nachhaltig und dauerhaft gewährleistet, auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen durch die erteilten Förderzusagen". Bislang deutet viel daraufhin, dass auch 2019 ein erfolgreiches Förderjahr wird, da schon Förderanträge vorliegen und einige Investoren größere Baumaßnahmen im Bereich des Mietwohnungsbaus angekündigt haben.
Wer eine geförderte Mietwohnung beziehen möchte, benötigt grundsätzlich eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese erteilen die Städte des Rhein-Sieg-Kreises, für die acht Gemeinden ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Kreis selbst hat in 2018 insgesamt 430 Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgestellt. Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2017 eine Zunahme um 15 Prozent dar.
Selbst genutztes Wohneigentum bildet mit einem Fördervolumen von rund 2,22 Millionen Euro einen steigenden Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Aufgrund neu geschaffener Förderanreize konnte im Bereich der Eigenheimförderung das Förderergebnis aus 2017 um rund 1,5 Millionen Euro überschritten und damit sogar verdreifacht werden. Auch wer in früheren Jahren gefördert wurde, kann von den günstigen Zinskonditionen der NRW.BANK profitieren. So wurden im abgelaufenen Jahr 69 "Zinssenkungsbescheinigungen" vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt.
Landrat Sebastian Schuster ermuntert dazu, sich aktiv zu informieren: "Vielen Bürgerinnen und Bürgern - insbesondere Familien - ist gar nicht bewusst, dass sie aufgrund aktuell gestiegener Einkommensgrenzen von der Eigenheimförderung profitieren können", so der Landrat.
Beispiel zur Einkommensgrenze 2019 für die Eigenheimförderung:
Familie, 2 Kinder: Jahresbruttoeinkommen bis zu 54.682 Euro
Annahme: Nur eine Person im Haushalt erzielt Einkünfte und entrichtet Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.
Für Zweipersonenhaushalte, junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen ermöglichen.
Bestimmte Einkünfte werden nicht angerechnet, z.B. Ausbildungsvergütungen von im Haushalt lebenden Kindern.
Die o.g. Angabe zum Brutto-Jahreseinkommen findet keine Anwendung bei Beamten und Selbständigen.
Informationen zu den Möglichkeiten einer Förderung durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundene Tilgungsnachlässen der NRW.BANK, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum, gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung.
Telefon: 02241/13-3219
Internet: https://www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung .