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„Schatzsuche“ nur mit Genehmigung – Rhein-Sieg-Kreis ist als Obere Denkmalbehörde zuständig

Pressemitteilung von Donnerstag, 12. April 2018 Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Mit dem beginnenden Frühling startet im Rhein-Sieg-Kreis jetzt auch wieder die "Schatzsuchersaison". Die Obere Denkmalbehörde des Kreises weist zum Internationalen Denkmaltag am 18. April 2018 darauf hin, dass für die Suche mit Metallsonden eine Grabungserlaubnis nach § 13 Denkmalschutzgesetz benötigt wird.

"Bevor sich Hobbyarchäologinnen und -archäologen auf die Schatzsuche machen, sollte der Weg über die Kreisverwaltung führen", sagt der Leiter des Kulturamtes, Rainer Land. "Ohne Genehmigung geht das nicht."

Schatzsucher mit Metalldetektor Am Fluss"Gemeinsam mit den Fachleuten des Landschaftsverbandes stellen wir dadurch sicher, dass bestimmte Standards eingehalten werden und Bodendenkmäler keinen Schaden nehmen. Eine Erlaubnis bekommt nur, wer sich an die Spielregeln hält." Deshalb ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Ihm muss ein Plan mit dem gewünschten Suchgebiet beigefügt werden. Bevor hierüber entschieden wird, werden die Interessenten zu einem persönlichen Gespräch in die Außenstelle des Landschaftsverbandes Rheinland nach Overath gebeten, wo sie fachliche Hinweise erhalten und die Regeln besprochen werden. Dazu gehört, dass Sondengänger verpflichtet sind, ihre Funde zu melden.

Wenn die Hobbyarchäologinnen und -archäologen tatsächlich einen wertvollen Fund machen, dann dürfen sie ihn nicht einfach behalten. Laut Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen werden bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler sowie sonstige Fundstücke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung Eigentum des Landes. Das gilt auch bei einem zufälligen Fund. Finderinnen und Finder sind verpflichtet, den "Schatz" sofort an die Untere Denkmalbehörde, also der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde, zu melden und auch zu übergeben. "Sofern der Fund nicht auf unerlaubten Nachforschungen beruht, besteht die Chance einer Belohnung", so der Leiter des Kreiskulturamtes.

Die Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde kostet 75 Euro und ist ein Jahr gültig. Der Rhein-Sieg-Kreis stellte im Jahr 2014 fünf Genehmigungen aus – im Jahr 2017 waren es schon 15.