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Impfen ernst nehmen – schützen Sie Ihr Kind und andere
Pressemitteilung von Donnerstag, 29. März 2018, Rhein-Sieg-Kreis
Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April an alle Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen. "Gerade gegen die hochansteckenden Masern sind nicht alle Kinder ausreichend geschützt", sagt der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Rainer Meilicke. Im Rhein-Sieg-Kreis haben 90,3 Prozent der Kinder über vier Jahren einen umfassenden Schutz.
Laut Weltgesundheitsorganisation sollten 95 Prozent aller Kinder spätestens bis zu ihrem vierten Geburtstag einen wirksamen Impfschutz gegen Masern haben. Für einen umfassenden Schutz sollten Kinder bis zum zweiten Geburtstag die erste Masernimpfung erhalten, die zweite Impfung muss dann bis zum vierten Geburtstag erfolgen. "Nur beide Impfungen zusammen ergeben einen tatsächlichen Schutz", sagt Dr. Rainer Meilicke.
In Regionen mit hoher Impfrate, wie beispielsweise Nord- und Südamerika, sind Masern bis auf wenige importierte Fälle bereits ausgerottet.
Auch kleine Impflücken können einen Masernausbruch zur Folge haben. Im vergangenen Jahr gab es in Nordrhein-Westfalen eine Masernwelle. Mit 520 gemeldeten Fällen lag mehr als die Hälfte der Erkrankungen in Deutschland in NRW.
Wer sein Kind nicht impfen lässt, trägt dazu bei, dass die Viren immer wieder eine Chance bekommen, sich auszubreiten. Damit gefährden diese Eltern auch Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen selber nicht geimpft werden dürfen. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Infektion kann zu Mittelohr- und Lungenentzündungen führen – in schweren Fällen auch zu Hirnhautentzündungen.
Die oft von Impfgegnerinnen und -gegnern thematisierten Risiken sind in der Regel unproblematisch. Als Nebenwirkungen einer Impfung können Fieber oder Unruhe und sehr selten auch allergische Reaktionen auftreten. Diese Symptome verschwinden meist schnell wieder.
Auch zur Stärkung des Immunsystems eignen sich "durchlittene" Kinderkrankheiten nur bedingt. Daher rät der Leiter des Kreisgesundheitsamtes auch dringend von sogenannten "Masernparties" ab, bei denen Eltern ihre Kinder mit einem erkrankten Kind spielen lassen, um eine Ansteckung herbeizuführen. "Ein solches Verhalten ist in keinem Fall eine geeignete Maßnahme und auch keine Alternative zu einer etablierten Impfung", so Dr. Rainer Meilicke.
Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland bislang nicht – allerdings müssen sich Eltern über eine Impfung beraten lassen. Den Nachweis über diese Beratung vom Kinderarzt müssen Eltern in der Kindertagesstätte vorlegen. Wer dies nicht tut, muss seit dem vergangenen Sommer bei den Behörden gemeldet werden. Nicht geimpfte Kinder können, wenn Masern in der Einrichtung auftreten, zu ihrem eigenen Schutz und mit dem Ziel, die Ansteckung zu unterbinden, vom Besuch der Kita oder Schule ausgeschlossen werden.