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Vereinbarkeit von Beruf und Familie - eine Herausforderung für Eltern und Arbeitgeber

Pressemitteilung von Donnerstag, 14. September 2017 Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch in der Kreisverwaltung ein wichtiges Thema. „Es bedeutet immer eine Herausforderung, berufliche Verpflichtungen und ökonomische Notwendigkeiten mit familiären Betreuungsaufgaben und -wünschen zu vereinbaren“, stellt Svenja Udelhoven, Personaldezernentin des Rhein-Sieg-Kreises zum „Tag der berufstätigen Eltern“ am 16. September 2017 fest. „Insbesondere Mütter stehen vor der Herausforderung, allen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden.“

Gerade Frauen wählen oft den Weg einer Stundenreduzierung, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Daher bietet der Rhein-Sieg-Kreis seinen Beschäftigten derzeit rund 350 verschiedene Teilzeitmodelle. Dies bedeutet allerdings auch einen geringeren Verdienst und reduzierte Rentenansprüche. Dies kann zu erheblichen persönlichen Einschränkungen führen, wenn der geplante Lebensweg sich nicht erfüllt.

„Langfristiges Ziel muss es sein, Möglichkeiten für eine zufriedenstellende berufliche Perspektive und finanzielle Unabhängigkeit zu schaffen“, so die Personaldezernentin weiter. Die Kreisverwaltung hat großes Interesse daran, gut ausgebildete Fachkräfte zu halten – auch um den Ansprüchen einer qualifizierten Aufgabenerfüllung und eines hochwertigen Dienstleistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

„Wir suchen daher nach Möglichkeiten, die die familiären Betreuungsgegebenheiten berücksichtigen und gleichzeitig dem Bedarf der Verwaltung an gut ausgebildeten Fachkräften entgegen kommen. Im Sinne einer zukunftsfähigen Personalentwicklung stellen wir uns dieser Herausforderung und gehen sie aktiv an“, so Svenja Udelhoven. Derzeit läuft in der Kreisverwaltung die Auditierung „berufundfamilie“, in deren Rahmen die familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik weiter ausgebaut werden soll. In diese Auditierung sind zusätzlich zur Gleichstellungsstelle auch der Personalrat sowie die Beschäftigten der Kreisverwaltung mit einbezogen. „Als öffentlicher Arbeitgeber sind wir uns zudem unserer Vorbildfunktion in Sachen familienbewusster Personalpolitik bewusst“, so die Personaldezernentin weiter.