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Motorisierte Planwagenfahrten nur mit Genehmigung - auch am Vatertag!

Pressemitteilung von Freitag, 19. Mai 2017 Rhein-Sieg-Kreis

Anhänger Kremser 640

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Am 25. Mai werden sie wieder häufiger zu sehen sein als an den übrigen Tagen des Jahres: Gemeint sind Planwagen. Denn an Vatertag sind neben den Bollerwagen auch Planwagen ein beliebtes Transportmittel. „Grundsätzlich gelten für Planwagenfahrten die straßenrechtlichen Regelungen für die  Fahrerlaubnis, die Zulassungsrichtlinien und die Verkehrssicherheit“, informiert Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Damit das (Mit-) Fahren für alle Beteiligten zu einem Vergnügen wird und bleibt, ist es wichtig zu wissen, dass der Fahrer des Planwagengespannes grundsätzlich eine entsprechende Fahrerlaubnis und gegebenenfalls zusätzlich einen Personenbeförderungsschein benötigt. Die Art der  Fahrerlaubnis ist vom Gewicht der Fahrzeugkombination, der möglichen Geschwindigkeit, der Zahl der Achsen sowie der Anzahl der Sitzplätze abhängig. In Frage kommen die Fahrerlaubnisklassen C1E beziehungsweise CE. Zusätzlich hat der Fahrzeugführer gültige ärztliche und augenärztliche Untersuchungsergebnisse mitzuführen.

Der Planwagen selber muss für den Personentransport zugelassen sein (Anhänger zur Personenbeförderung). Hierfür muss die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet sein. Dies bedeutet rutschfeste Stehflächen, Geländer und Brüstungen, Haltevorrichtungen, Gegensprechanlage sowie fest verbundene Tische, Bänke und andere Aufbauten.

„Vor Antritt der Fahrt sollten Betreiber, Fahrer und Mitfahrende des Planwagens darauf achten, dass alles in Ordnung ist“, rät Harald Pütz. Gefährte, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind, stellen ein erhöhtes Risiko für die beförderten Personen und die Verkehrssicherheit dar. Abgesehen von empfindlichen Strafen kann eine solche Nutzung auch sehr große haftungsrechtliche Folgen für alle Beteiligten haben.

„Die Erfahrungen der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass die Vorgaben nur in Einzelfällen nicht beachtet werden“, stellt Harald Pütz abschließend fest.

Wer noch weitere Informationen benötigt, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon (02241) 13-3939 oder in der Außenstelle Meckenheim, Telefon (02225) 9409 5025, wenden.