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Ab 1.10.2017 Saisonkennzeichen für Oldtimer, steuerbefreite Fahrzeuge und Anhänger mit grünem Kennzeichen möglich
Pressemitteilung von Mittwoch, 17. Mai 2017 Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Ab 1. Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge, die bisher mit einem Oldtimerkennzeichen, dem sogenannten H-Kennzeichen, geführt werden, für eine Saison anzumelden. Möglich macht dies eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Dies teilt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit.
Das Saisonkennzeichen kann für mindestens zwei und längstens elf aufeinanderfolgende Monate gewählt werden. Die Entscheidung für ein Saisonkennzeichen kann unter Umständen aber zur Folge haben, dass die bisherige Erkennungsnummer geändert und neu zugeteilt werden muss.
„Denn aufgrund des Zusatzes `Saison´ entsteht ein größerer Platzbedarf, der auf dem bisherigen Schild nicht vorhanden ist“, erläutert Harry Heidemann, Abteilungsleiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Neben den Kosten für neue Kennzeichenschilder werden auch Gebühren für die Änderung der Fahrzeugdokumente fällig.
„Die Änderung gilt nicht nur für Oldtimer, sondern auch für steuerbefreite Fahrzeuge und Anhänger mit grünen Kennzeichen“, darauf macht Harry Heidemann aufmerksam.
Vor dem 1.10.2017 müssen – damit die Änderung umgesetzt werden kann – noch sowohl beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als auch bei der Fahrzeug-Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises die systembedingten Voraussetzungen geschaffen werden. Erst danach sind entsprechende Änderungen möglich. Das Kreisstraßenverkehrsamt wird auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises darauf hinweisen, sobald die Änderung ab Oktober 2017 möglich ist. www.rhein-sieg-kreis.de