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Aufhebung der Stallpflicht nun für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis
Federvieh darf auch in Lohmar und Niederkassel wieder ins Freie
Mit Erlass vom 16. März 2017 hat das zuständige Landesministerium die flächendeckende Aufstallung für alle Arten von Geflügel nun auch für die Gebiete mit 300 Stück Geflügel/qkm aufgehoben. Damit kann auch die im Rhein-Sieg-Kreis per Allgemeinverfügung vom 21. Dezember 2016 angeordnete Regelung für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden, in Lohmar und Niederkassel wieder vollständig außer Kraft gesetzt werden.
Die endgültige Aufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises wird einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts erfolgte in den allermeisten Fällen eine Infektion der Geflügelbestände durch einen Eintrag des Erregers durch kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände). Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist daher auf die Wichtigkeit folgender „Biosicherheitsmaßnahmen“ zum Schutz des Geflügels vor einer Infektion hin:
• Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder –matten).
• Kleidung und Schuhe müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
• Das Futter muss vor Nagern und Wildtieren geschützt gelagert werden.
• Erkrankte und verendete Tiere müssen umgehend der Veterinärbehörde gemeldet werden.
• Freilaufendes Geflügel darf keinen Zugang zu Wildgewässern haben.
• Fremden Personen und Haustieren muss der Zugang zu Geflügelhaltungen verwehrt werden.
Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter Telefonnummer 02241- 13/2335 zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zur Geflügelpest finden Interessierte auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de.