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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ersdorf liegt in der Zeit von Montag, 21. Oktober 2019, bis einschließlich Montag, 11. November 2019, bei mir, Jagdvorsteher Heinz-Josef Schaefer, Unterdorfstrasse 21, 53340 Meckenheim-Ersdorf, zur Einsicht der Jagdgenossen aus.
Da das Jagdkataster zur Auszahlung der Jagdpachtanteile dient, sollte von der Möglichkeit zur Einsichtnahme reger Gebrauch gemacht werden, um fehlerhafte Eintragungen zu berichtigen und evtl. Ergänzungen vorzunehmen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile 2019/2020 für verbindlich erklärt. Nachträgliche Änderungen gelten dann nur noch ab dem Jagdjahr 2020/2021.
Hinweise zur Bankverbindung:
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, werden die Jagdgenossen gebeten, soweit noch nicht geschehen, die richtige Bankverbindung (Name der Bank, IBAN und BIC) mitzuteilen. Da die Beträge, die nicht zur Auszahlung kommen, der zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen und dann der Jagdkasse wieder zufließen.
Ersdorf, den 5.Oktober 2019
Heinz-Josef Schaefer
(Jagdvorsteher)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 16. Oktober 2019.