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Europawahl am 26. Mai 2019
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim ist ab dem 23. April im Verwaltungsgebäude
Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss Zimmer 0.06, geöffnet
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 5. Mai 2019 verschickt.
Wer bis zum 10. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 15. Mai 2019 mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss, Zimmer 0.03, ursula.schmitz@meckenheim.de, Telefon 02225 / 917 – 202, Fax 02225 / 917-66168, in Verbindung setzen.
Im Briefwahlbüro werden ab dem 23. April 2019 die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) oder mündlich gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (§ 26 Abs. 3 EuWO). Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Bürgermeister vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, brauchen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zu erneuern. Sie erhalten in den nächsten Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss Zimmer 0.06, ist montags von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Stadt Meckenheim, 10. April 2019
Der Bürgermeister
Bert Spilles
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 10. April 2019.