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1. Änderungssatzung
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90) hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 folgende 1. Änderungssatzung sowie Mietpreistabelle beschlossen:
Benutzungsordnung und Mietpreistabelle für die städtische Jungholzhalle in Meckenheim
Artikel I
Die Benutzungsordnung und Mietpreistabelle für die städt. Jungholzhalle in Meckenheim vom 12. Juli 2017 wird wie folgt geändert:
1.
§ 3 Abs. 2
Satz 3 ändert sich wie folgt:
In einem Übergabeprotokoll werden eventuelle Beschädigungen oder Mängel festgehalten.
2.
§ 4 Abs. 1
Satz 2 ändert sich wie folgt:
Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung etc. werden pauschal abgerechnet.
3.
Die Mietpreistabelle erhält folgende Fassung:
4.
§ 13
Diese Benutzungsordnung und Mietpreistabelle für die städt. Jungholzhalle in Meckenheim tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Benutzungsordnung und Mietpreistabelle wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletze Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Meckenheim, den 17. Dezember 2018
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 9. Januar 2019.