Infoleiste

Topmeldungen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

A61: Kurzfristige Sperrung ab Rheinbach in Richtung Venlo aufgrund eines LKW-Unfalls

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

19.04.2024

"Cargobike Roadshow"

weiterlesen

19.04.2024

"Meckenheimer Bürgerverein e.V. lädt ein zu einem Vortragsabend"

weiterlesen

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Stadt Meckenheim

1. Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2014 der Stadt Meckenheim und Entlastung des Bürgermeisters

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresabschlüsse der Stadt Meckenheim für die Jahre 2013 und 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat stellt gemäß §§ 95 und 96 GO NRW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2014 fest.
2. Dem Bürgermeister wird für die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2014 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag des Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 5.187.498,59 € wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.714.489,82 € ausgeglichen, wodurch diese aufgezehrt ist. Der darüberhinausgehende Fehlbedarf in Höhe von 3.473.008,77 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Der Jahresfehlbetrag des Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 3.253.830,30 € wird durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die vom Rat der Stadt Meckenheim festgestellten Jahresabschlüsse 2013 und 2014 und der Lagebericht sind gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 31. Mai 2016 angezeigt worden.
Mit Schreiben vom 31. Juli 2018 hat der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mitgeteilt, dass er von der Anzeige Kenntnis genommen hat.

2. Wesentliche Ergebnisse der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014

3. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte zum 31. Dezember 2013 und 2014 wurden gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Dieser bediente sich hierzu gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.
Am 23. Dezember 2015 wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die örtliche Rechnungsprüfung erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich diesen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Beschluss vom 19. Januar 2015 zu Eigen gemacht. „Die Jahresabschlüsse der Stadt Meckenheim für die Jahre 2013 und 2014, jeweils bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lageberichte wurden nach § 101 i. V. m. § 95 GO NRW geprüft. In die Prüfung sind die ergänzenden Regelungen der Satzungen der Stadt Meckenheim und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meckenheim wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meckenheim sowie die Erwartungen möglicher Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschlüssen und Lageberichten überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Meckenheim sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte umfasst. Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entsprechen die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen.
Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meckenheim. Die Lageberichte stehen in Einklang mit den Jahresabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meckenheim. Der Lagebericht stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Meckenheim zutreffend dar.“

4. Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014

Die vom Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 festgestellten Jahresabschlüsse 2013 und 2014 werden hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse – bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht - , sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und montags von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Zimmer 2.11 zur Einsichtnahme aus. Die Jahresabschlüsse können auch auf der städtischen Internetseite unter: www.meckenheim.de eingesehen werden.

Meckenheim, den 20. September 2018
Der Bürgermeister
Bert Spilles

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 26. September 2018.