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Einleitung der Flurbereinigung Wachtberg

Anhörung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz

Seitens der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-, als Flurbereinigungsbehörde ist beabsichtigt, im Rhein-Sieg-Kreis in Teilen der Gemeinde Wachtberg ein Flurbereinigungsverfahren auf der Grundlage des § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durchzuführen.

Das Neuordnungsverfahren verfolgt den Zweck, die Voraussetzungen für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige Forstbewirtschaftung zu schaffen. Dieser Zweck kann nur dadurch erreicht werden, dass der kleinparzellierte Waldbesitz zu größeren betriebswirtschaftlich zweckmäßigen Größen zusammengelegt wird. Zusätzlich bedarf es einer gesicherten Erschließung aller Waldgrundstücke durch Neubau oder verbesserten Ausbau vorhandener Waldwege, wie es den Anforderungen einer zeitgemäßen Waldbewirtschaftung entspricht.

Das Neuordnungsgebiet umfasst forstwirtschaftliche und landwirtschaftlich genutzte Flächen in Teilen der Gemarkungen Berkum, Gimmersdorf, Holzem, Ließem, Pech und Villip der Gemeinde Wachtberg. Die vorläufig vorgenommene Abgrenzung entspricht den Erfordernissen, die oben genannten Verfahrensziele zu erreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert.

Zur Information der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren habe ich den Termin anberaumt auf

Montag, den 20. November 2017, um 18 Uhr, in der Aula des Schulzentrums Wachtberg, Stumpebergweg 5, 53343 Wachtberg-Berkum.

Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer von Grundstücken in dem vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen.

Die Bewirtschafter der o.g. Flächen können gerne an diesem Termin teilnehmen.

Je eine Karte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebiets ersichtlich ist, liegt vom Tag der Veröffentlichung bis zum 20.11.2017 zur Einsichtnahme aus

  • bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Zimmer 343, von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr,
  • im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 113, während der Öffnungszeiten.

Gleichzeitig kann die Gebietskarte auch unter dem am Ende dieser Einladung aufgeführten Link auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden.

Im Auftrag
gez. Frauenrath
Regierungsvermessungsdirektorin

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/wachtberg/index.html veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 1. November 2017.