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Öffentliche Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 109 „Gartenstraße“ 1. Änderung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 7. September 2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformation durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
In Ausführung dieses Beschlusses findet am Donnerstag, 5. Oktober 2017, 18 Uhr, im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, im Ratssaal der Stadt Meckenheim ein Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuches (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Einzelhauses auf dem Flurstück 789 (neu) zu schaffen, das westlich des Hauses „Am Feldrain 1, Flurstück 788 (neu), liegt. Die Flurstücke 788 und 789 (neu) sind aus der Teilung des vormaligen Flurstückes 702 (alt) hervorgegangen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 109 „Gartenstraße“ weist für das bereits bebaute Grundstück, Flurstück 788 (neu), eine überbaubare Fläche und für das westlich davon gelegene Grundstück, Flurstück 789 (neu) eine nicht überbaubare Fläche aus.
Die Eigentümerin dieses Grundstückes hat die Ausweisung eines Baufeldes auf dem 508 m² großen Flurstücks 789 (neu) zum Zwecke der Bebauung mit einem Einzelhaus mit Garage/Carport/Stellplatz beantragt. Die beabsichtigte Wohnnutzung erfordert die Festsetzung eines Baufeldes und Sicherung der Zufahrt durch eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Das Plangebiet liegt am Ostrand des Stadtteils Lüftelberg in Meckenheim. Das Plangebiet nimmt die südwestliche Ecke innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1997 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ ein. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt rund 806 m², welches das Flurstück 789 (neu) mit 508 m² und einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche mit 286 m² sowie eine Versorgungsfläche von 12 m² beinhaltet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ ist von einer Wohnbebauung aus Einzel- und Doppelhaushälften umgeben. Heute ist das Flurstück 789 (neu) bereits größtenteils befestigt und dient als Stellplatz- und Lagerfläche.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Umweltbezogene Unterlagen:
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a Abs. 2 BauGB abgesehen. Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern, der Öffentlichkeit, steht Ihnen gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download zur Verfügung.
Meckenheim, 15. September 2017
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung:
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 7. September 2017 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 15. September 2017 über die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, 15. September 2017
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 20. September 2017.