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Bundestagswahl am 24. September 2017
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim ist ab dem 28. August im Rathaus, Siebengebirgsring 4, geöffnet
Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 3. September 2017 verschickt
Wer bis zum 8. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 13. September 2017 mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss, Zimmer 0.3, ursula.schmitz@meckenheim.de, Telefon (02225) 917 – 202, Fax (02225) 917-66168, in Verbindung setzen.
Im Briefwahlbüro werden ab dem 28. August 2017 die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (§ 27 Abs. 1 Satz 4 BWO). Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie der Stadt Meckenheim vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern (§ 28 Abs. 5 BWO).
Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch, wenn eine Beantragung per E-Mail erfolgt.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, brauchen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zu erneuern. Sie erhalten in den nächsten Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Besprechungsraum Lüftelberg, Raum Nr. 1.60, ist montags von 7.30 bis 12.30 und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Stadt Meckenheim, den 23. August 2017
Der Bürgermeister
Bert Spilles
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 23. August 2017.