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Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2017 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB den Entwurf der 46. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit Umweltbericht (Stand: Erneute Offenlage), den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Stand: Erneute Offenlage), sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ „Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB erneut die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.“

In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung mit Umweltbericht einschließlich der dazugehörenden Anlagen, wie der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung sowie den bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 8. Juni 2017 bis 10. Juli 2017 einschließlich bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Fachbereich 61 Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Obergeschoss – Raum 2.53-Offenlage, öffentlich ausgelegt. Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:
                                              montags von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                     und von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
                                                freitags von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich sowie elektronisch an die Stadt Meckenheim oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, Raum-Nummern: 2.41 bis 2.45 (2. Obergeschoss) abgegeben werden.

Zusätzlich stehen unter Buchstabe A) aufgeführten Unterlagen des Bauleitplanverfahrens zur 46. Flächennutzungsplanänderung auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php
(außerhalb der Offenlagefrist)
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php
(während der Offenlagefrist)

Flächennutzungsplan der Stadt Meckenheim, 46. Änderung

Ziele und Zwecke der Planung

Im Stadtgebiet Meckenheim stehen derzeit nur noch begrenzt Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen von ca. 1,5 ha zur Verfügung. Zur Schaffung eines neuen Standortes für potenzielle Wirtschaftsansiedlungen beabsichtigt die Stadt Meckenheim daher das bestehende Industriegebiet Kottenforst in Richtung Osten um den ca. 28,44 ha großen Unternehmerpark Kottenforst zu erweitern.
Als Flächenbedarf für gewerbliche Bauflächen wurde im Rahmen eines Best-case-Szenarios ein Grundbedarf von 2,3 ha pro Jahr ermittelt. Dies führt zu einem Flächendefizit von insgesamt 38 ha bis zum Jahr 2030. Aufgrund dieses prognostizierten Bedarfs soll mit dem vorliegenden Offenlageentwurf der gültige Flächennutzungsplan von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen geändert werden. Zur weiteren langfristigen Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Gewerbeflächen in diesem Bereich hat die Stadt Meckenheim eine städtebauliche Rahmenplanung für den gesamten im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich erarbeitet und beschlossen. Im Vergleich zum Planentwurf der vorangegangenen Offenlage ändert sich dieser auf Ebene des Flächennutzungsplanes hauptsächlich durch die Anpassung des Geltungsbereiches der zu beplanenden Fläche.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Norden Meckenheims in östlicher Angrenzung an den bestehenden Industriepark Kottenforst. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Regionalbahnlinie Bonn-Euskirchen (westlich), vom Eisbach und den landwirtschaftlichen Flächen unterhalb der Gemeindestraße „Am Pannacker“ (nördlich), die L 261 „Meckenheimer Allee“ (östlich) und den Wirtschaftsweg (Flurstücke Nr. 200) und ab der Höhe des Gebäudes des bestehenden Kleintierzuchtvereins diagonal durch das Flurstück Nr. 285 (südlich).

Flurstücke im Geltungsbereich
Tab 1

Die detaillierte Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung, welche als Anlage beigefügt ist.

Der Planentwurf besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift; eine Begründung einschließlich Umweltbericht ist beigefügt.

Bei den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, die offengelegt werden, handelt es sich im Einzelnen um

A) Umweltbezogene Unterlagen:

  • • Umweltbericht als Teil der Begründung
  • • Artenschutzrechtliche Vorprüfung

B) Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB:

Tab 2

Tab 3

C) Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB:

Tab 4

Als Umweltinformation liegt als Teil der Begründung der Umweltbericht vor, der die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Boden Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Kultur-/ sonstige Sachgüter und ihre Wechselwirkungen untereinander prüft. Aufbauend auf der Darstellung und Bewertung der Schutzgüter unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Raumes und dem geplanten Vorhaben (Festsetzung von Gewerbegebietsflächen) wird eine Bilanzierung der Auswirkungen erarbeitet. Ferner werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes sowie Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im vereinfachten Bewertungsverfahren dargestellt.

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Artenschutzprüfung der Stufe I) gemäß Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erstellt worden. Dieser Fachbeitrag berücksichtigt die Belange des Artenschutzes, wobei mögliche Betroffenheiten streng geschützter Arten (europäisch geschützte FFH-Anhang IV-Arten) sowie europäische Vogelarten dargelegt werden. Die Vorprüfung ergibt, dass keine Hinweise auf Vorkommen lokaler Populationen planungsrelevanter Arten vorliegen und keine Vorkommen von seltenen und/oder gefährdeter Arten der Roten Liste Deutschland/NRW oder laut BNatschG als streng geschützte Arten definierte Vorkommen ermittelt werden konnten.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meckenheim, den 26. Mai 2017
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsanordnung für die Durchführung der Offenlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim vom 26. Mai 2017

1. Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die erneute Offenlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 11. Mai 2017 übereinstimmt.

2. Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.

3. Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 11. Mai 2017 über die Offenlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 26. Mai 2017
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

 

Anlage Flächennutzungsplan der Stadt Meckenheim 46. Änderung 

 

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 31. Mai 2017.