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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Altendorf liegt in der Zeit vom 22. Mai bis einschließlich 6. Juni 2017 beim Jagdvorsteher, Josef Heinrichs, Ahrstraße 20 in 53340 Meckenheim-Altendorf zur Einsicht aus. Die Jagdgenossen haben während dieser Zeit die Gelegenheit zur Einsichtnahme. Hierzu wird auf § 4 Abs. 2 der Satzung verwiesen, wonach die Jagdgenossen verpflichtet sind, durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen mitzuteilen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile 2017/18 für verbindlich erklärt. Nachträgliche Änderungen gelten dann nur noch ab dem Jagdjahr 2018/19.
Hinweise zur Bankverbindung:
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, werden die Jagdgenossen gebeten, soweit noch nicht geschehen, die korrekte Bankverbindung (Name der Bank, IBAN und BIC) mitzuteilen.
Jagdpachtanteile, die nicht zur Auszahlung kommen können, unterliegen einer zweijährigen Verjährungsfrist und fließen dann der Jagdkasse wieder zu.
Altendorf, 25. April 2017
gez. Josef Heinrichs
Jagdvorsteher
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 3. Mai 2017.