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Aktuelle Bodenrichtwerte 2017
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23. September 2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23. März 2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2017 ermittelt und in der Zeit vom 24. Januar 2017 bis 2. Februar 2017 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde:
Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck
Stadt:
Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 1. März 2017 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Siegburg, den 28. Februar 2017
gez. Kütt
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 15. März 2017.