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VHS-Zweckverband Voreifel veröffentlicht den Jahresabschluss 2014
Aushang bis zum 28. Februar
Die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Voreifel hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2016 den geprüften Jahresabschluss 2014 festgestellt, dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresfehlbetrages beschlossen.
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 24. Januar 2017 den gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angezeigten Jahresabschluss 2014 des VHSZweckverbandes Voreifel zur Kenntnis genommen.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2014 des VHSZweckverbandes Voreifel wird gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung vom 21. Januar 2016 in der Zeit vom 31. Januar 2017 bis zum 28. Februar 2017 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des VHS-Zweckverbandes Voreifel, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, den 31. Januar 2017
Im Auftrag
gez. Dr. Barbara Hausmanns
Dr. Barbara Hausmanns
Stellvertretende VHS-Direktorin
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 8. Februar 2017.