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Öffentliche Bekanntmachung über die Außerkraftsetzung der Stellplatzablösesatzung (Ortsrecht Nr. 6.7) der Stadt Meckenheim
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 beschlossen, die Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages gemäß § 64 Abs. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung –BauO NW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970, GV NW S. 96, geändert durch Gesetz vom 27. März 1979, GV NW S. 122) der Stadt Meckenheim - Stellplatzablösesatzung - (Ortsrecht Nr. 6.7) zum 1. Januar 2017 außer Kraft zu setzen.
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Meckenheim, den 15. Dezember 2016
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 28. Dezember 2016.