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Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern/Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“, 7. Änderung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 folgenden Beschluss gefasst: „Es wird beschlossen, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.“
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB –Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 1 BauGB).“
In Ausführung dieses Beschlusses findet am
Donnerstag, 17. November 2016, um 18 Uhr
im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 1
ein Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuches (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Ziel und Zweck der Planung
Das seit vielen Jahren bestehende Wohngebiet in Alt-Meckenheim wurde auf der planungsrechtlichen Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“ errichtet und ist nahezu vollständig mit Wohngebäuden bebaut.
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“ die gesetzliche Grundlage für die Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben eines Grundstückes in einem seit vielen Jahren bestehenden Wohngebiet in Alt-Meckenheim zu schaffen. Der Geltungsbereich dieser 7. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 632 und 682 am Frankenweg sowie einen 60 m² großen Bereich des Grundstückes Klosterstraße 16 mit der Flurstücknummer 598 (jeweils Flur 17, Gemarkung Meckenheim). Auf dem Flurstück 632 befinden sich aktuell eine Garage sowie ein Gartenhaus. Beide Grundstücke am Frankenweg sind teilweise versiegelt und werden überwiegend als Hausgarten genutzt.
Um den grundsätzlichen Zielen einer angemessenen Innenentwicklung gerecht zu werden, ist es geplant, die auf den Grundstücken 632 und 682 durch den Bebauungsplan Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“ festgesetzten Baugrenzen zu vereinigen. Auf diese Weise soll eine städtebaulich attraktive Bebauung und bessere Ausnutzung der Grundstücke erreicht werden. Es ist beabsichtigt, die beiden Grundstücke zu vereinigen und, unter Berücksichtigung der bestehenden, umgebenden Wohnbebauung, mit einem zweigeschossigen Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten zu bebauen. Hierzu ist es ausschließlich erforderlich, die Baugrenzen den Zielen der Planung anzupassen. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen weiterhin dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“. Die Bebauungsplanänderung trägt damit dem planerischen Ziel einer nachhaltigen Innenentwicklung sowie der anhaltenden Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum Rechnung. Der Grundsatzbeschluss ist durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 28. April 2016, der Aufstellungsbeschluss parallel in der Sitzung am 27. Oktober 2016, gefasst worden.
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,0542 ha und liegt zentral innerhalb von Alt-Meckenheim. Im Norden wird das Plangebiet durch die angrenzenden Grundstücke am Frankenweg 12 und der Klosterstraße 14 begrenzt. Im Osten ist ein rd. 60 m² großer Teil des Grundstückes Klosterstraße 12 in den Geltungsbereich einbezogen. Im Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der Grundstücksgrenzen zu den Grundstücken Klosterstraße 18 und Frankenweg 8. Das in Rede stehende Plangebiet wird aktuell als Hausgarten genutzt und ist teilweise versiegelt. Innerhalb des Plangebietes befinden sich aktuell eine Garage sowie ein Gartenhaus.
Flurstücke im Geltungsbereich
Gemarkung Meckenheim
Flur 17
Flurstücke 632, 682, 598 teilw.
Der Geltungsbereich des Entwurfes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“ ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.
Umweltbezogene Unterlagen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a Abs. 2 BauGB abgesehen. Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuches (BauGB) steht Ihnen gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de - Amtliche Bekanntmachungen zum Download zur Verfügung.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), welche Arten von umweltbezogenen Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB) abgesehen wird.
Meckenheim, den 4. November 2016
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplanes Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“, 7. Änderung vom 4. November 2016
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 beschlossen, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wormersdorfer Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB –Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 1 BauGB).
2. Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 übereinstimmt.
3. Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.
4. Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 über die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, den 4. November 2016
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
Anlage: Geltungsbereich
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 9. November 2016.