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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 „Merler Straße / Schwitzerstraße“, 2. Änderung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 “Merler Straße / Schwitzerstraße“, 2. Änderung (Anlage 3), die Begründung mit Umweltbericht (Stand: Offenlage) (Anlage 4), der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stand: Offenlage) (Anlage 5) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
(Es wird darauf hingewiesen, dass sich die oben genannten Anlagen auf die entsprechende Sitzungsvorlage (V/2016/02922) beziehen.)
In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht sowie dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 10. November 2016 bis 10. Dezember 2016 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 Stadtplanung, Liegenschaften, Erdgeschoss – Flur, zwischen den Zimmern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt.
Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:
montags von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs
und donnerstags von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr
freitags von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich sowie elektronisch an die Stadt Meckenheim oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, Zimmer-Nummern: 0.26, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss) abgegeben werden.
Zusätzlich stehen die o. g. sowie nachfolgend aufgeführten Unterlagen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 45 S8 „Merler Straße / Schwitzerstraße“, 2. Änderung auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php (außerhalb der Offenlagefrist)
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php (während der Offenlagefrist)
Ziele und Zwecke der Planung
Vor dem Hintergrund der begonnenen Umsetzung der Planungen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt mit der ersten Umbauphase für die öffentlichen Flächen von Niedertorkreisel bis Adolf-Kolping-Straße in 2014, ist auch ein weiterer Umsetzungs-Baustein des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt anzugehen.
Die Sicherung der Zukunftsperspektiven der Altstadt ist als eine ständige Aufgabe der Planung und zentraler Gegenstand dieses integrierten Handlungskonzeptes zu sehen. Parallel zur Stärkung von Handel und Dienstleistung setzt das Handlungskonzept auf Innenentwicklung und Aktivierung von zentralen Gewerbe -und Wohnbauflächen-Potentialen, wobei im Kernbereich der Altstadt die vorhandenen städtebaulichen Potentiale weiterentwickelt werden sollen. Dabei geht es um die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, so wie um die Nutzung von Reserven für Geschäfts- und Wohnbauflächenflächen, einschließlich der Optimierung der Erreichbarkeit. Punkt 17 des Maßnahmenkonzeptes betrifft konkret die Grundstücksflächen des „Saaten-Rausch-Geländes“: Erhaltung, Umnutzung und Ergänzung des Meckenheim typischen Gebäudekomplexes (Wohnen/Einzelhandel/Dienstleistung). Für das zum Saaten-Rausch-Areal gehörende Gebäude Hauptstraße 33 wurde im Jahre 2012 der Abbruch des Altbaus und Neubau eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses (Ladenlokal im EG, Wohnungen in OGs und DG) beantragt und auf planungsrechtlicher Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 45-S8 „Merler Straße /Schwitzerstraße“ genehmigt.
Für die Nutzung des in der Hauptsache von der Schwitzerstraße aus erschlossenen Ziegel-Gebäudekomplexes des alten Saatgutlagers wurde im Laufe der Beratungen über die städtebauliche Umnutzung jedoch deutlich, dass dieses Grundstück nicht isoliert betrachtet werden sollte. Vielmehr sollten weitere Grundstückspotentiale, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verortet sind, hinzugezogen werden, so dass eine zielführende Gesamtbetrachtung dieses Altstadtbereiches in der Umgrenzung von den Straßen Hauptstraße, Schwitzerstraße, Neustraße und Merler Straße möglich ist. Der Änderungsanlass besteht darin, einen neuen Innenstadtbereich in Alt-Meckenheim rund um das „Saaten-Rausch-Gelände“ im städtebaulichen Kontext des Umfeldes in der gesamten Altstadt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 45 S8 „Merler Straße / Schwitzerstraße“ zu schaffen. Inhaltlich sollen die Änderungen sich im Wesentlichen auf den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma „Saaten-Rausch“ beziehen, dass sich von der Schwitzerstraße ca. 40 m tief nach Norden entwickelt sowie hieran nördlich angrenzende Flächen in ca. 25 m Tiefe, sowie Flächen östlich, die als Potential für eine Bebauung zu untersuchen sind.
Ebenso sind die rückwärtigen, derzeitig eingeschossigen Areale im Bereich Neustraße zu untersuchen. Der Erhalt und Ausbau der Kerngebietsnutzung im Bereich Hauptstraße soll gesichert bleiben. Es sollen im Bebauungsplangebiet die vorhandenen Nutzungen im Bestand festgeschrieben werden, verbunden mit der Möglichkeit, Baulücken im Bereich der Wohnnutzung zu schließen. Die Wohnbauflächen im Bereich der Merler Straße und Neustraße sollen erhalten und wo möglich optimiert werden.
In der Abwägung, die vorhandenen ehemals gewerblich genutzten Gebäude des „Saaten-Rausch-Geländes“ einer entsprechenden neuen Nutzung zuzuführen oder alternativ eine völlige Neuplanung des Gebietes vorzusehen, wird die erstgenannte Möglichkeit bevorzugt. Als Planungskonzept wird angestrebt, dass die bestehenden Gebäude so weiterentwickelt und durch neue Gebäude ergänzt werden können, dass sich hierdurch eine optimale Aufwertung dieses Bereiches zur Stärkung der Zentralität von Alt-Meckenheim erreichen lässt. Zugleich wird es erforderlich sein für diese Nutzungen in ausreichendem Maße Flächen für den ruhenden Verkehr auszuweisen, um den zunehmenden Bedarf an Parkflächen im Zentrum der Altstadt gerecht zu werden.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 “Merler Straße / Schwitzerstraße“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes in der Fassung der Erstaufstellung, der im Einzelnen durch die nachfolgenden Grundstücke gebildet wird:
Gemarkung Meckenheim
Flur 25
Flurstücke 67, 323, 326, 328, 329, 66, 145, 63, 64, 62, 61, 60, 144, 58, 59, 57, 56, 55, 173, 52, 320, 319, 50, 123, 167, 168, 304, 302, 303, 301, 47, 46, 70.
Er wird somit räumlich begrenzt
- durch die Schwitzerstraße im Süden
- durch die Hauptstraße im Westen
- durch die Merler Straße im Norden und
- durch die Neustraße im Osten.
Der Geltungsbereich umfasst damit eine Fläche von insgesamt ca. 1,48 ha. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (M = 1: 5.000), der Teil der Begründung ist, dargestellt.
Der Planentwurf besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift; eine Begründung einschließlich Umweltbericht ist beigefügt.
Bei den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, die offengelegt werden, handelt es sich im Einzelnen um
A) Umweltbezogene Unterlagen:
- Umweltbericht als Teil der Begründung
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
B) Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB:
- Art der vorhandenen Information
- Urheber
- Thematischer Bezug
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 vom 04.05.2016
Bauliche Anlagen mit einer Höhe größer 30 Meter
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung vom 11.05.2016
Kampfmittelerkundung, Kampfmittelbeseitigung
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 12.05.2016
Denkmalpflegerische Belange
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2016
Kompensations- und/oder Ausgleichsmaßnahmen
Erftverband vom 25.05.2016
Schutzmaßnahmen Grundwasser / Entlastung Kanalisation / Grundwasser allgemein
Straßen.NRW vom 31.05.2016
Verkehrliche Auswirkungen
RSK, Amt für Kreisentwicklung und Mobilität – Raumplanung und Regionalentwicklung vom 01.06.2016
Natur- und Landschaftsschutz / Bauleitplanung allgemein
Polizeipräsidium Bonn – Kriminalkommissariat Städtebauliche Kriminalprävention / Opferschutz vom 03.06.2016
Städtebauliche Kriminalprävention
Fachgutachten
Büro Ginster, Landschaft und Umwelt
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Stand Oktober 2016
Als Umweltinformation liegt als Teil der Begründung der Umweltbericht vor, der die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Mensch und Kultur- und Sachgüter / Bodendenkmalschutz und ihre Wechselwirkungen untereinander nach der Methodik der ökologischen Risikobeurteilung prüft. Aufbauend auf einer Darstellung und Bewertung der Schutzgüter unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Raumes und dem geplanten Vorhaben wird eine Beurteilung der Wirkungs-/Eingriffsintensität und eine Risikobeurteilung/Auswirkungsprognose im Hinblick auf möglicherweise erheblich nachteilige Umweltauswirkungen mit Hilfe von Indikatoren bzw. Funktionen erarbeitet.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet, eine Bilanzierung der Eingriffe in Natur, Landschaft und das Landschaftsbild wurde vorgenommen. Die Ergebnisse dieser landschaftspflegerischen Bearbeitung wurden im Bebauungsplan, soweit dies erforderlich war, fixiert.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 “Merler Straße / Schwitzerstraße“ wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG und VV Artenschutz erarbeitet. Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet aufgrund der relativ dichten Bebauung und der Lage nahe des Stadtzentrums Meckenheim für den überwiegenden Teil der vorkommenden planungsrelevanten Arten als ungeeignetes Habitat einzustufen ist. Insgesamt kommt die Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange daher zu dem Ergebnis, dass infolge der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 “Merler Straße / Schwitzerstraße“ Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) in Bezug auf planungsrelevante Arten auszuschließen sind.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meckenheim, den 28. Oktober 2016
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung für die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 „Merler Straße / Schwitzerstraße“, 2. Änderung, vom 28. Oktober 2016
Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 “Merler Straße / Schwitzerstraße“, 2. Änderung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 45 S8 „“Merler Straße / Schwitzerstraße“, 2. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, den 28. Oktober 2016
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
Anlage: Geltungsbereich der 2. Änd.d.BPlanes Nr. 45 S8
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 2. November 2016.