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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ersdorf liegt in der Zeit von
Montag, 31.Oktober bis einschließlich Montag, 21. November 2016,
bei Jagdvorsteher Heinz-Josef Schaefer, Unterdorfstraße 21, 53340 Meckenheim – Ersdorf zur Einsicht der Jagdgenossen aus.
Da das Jagdkataster zur Auszahlung der Jagdpachtanteile dient, sollte von der Möglichkeit zur Einsichtnahme reger Gebrauch gemacht werden, um fehlerhafte Eintragungen zu berichtigen und evtl. Ergänzungen vorzunehmen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile 2016/2017 für verbindlich erklärt. Nachträgliche Änderungen gelten dann nur noch ab dem Jagdjahr 2017/2018.
Hinweise zur Bankverbindung:
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, werden die Jagdgenossen gebeten, soweit noch nicht geschehen, die richtige Bankverbindung (Name der Bank, IBAN und BIC) mitzuteilen.
Die Beträge, die nicht zur Auszahlung kommen, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist und fließen dann der Jagdkasse wieder zu.
Ersdorf, den 19.Oktober 2016
Heinz-Josef Schaefer
( Jagdvorsteher)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim vom 26. Oktober 2016.