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Hinweis des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal
Die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2016 den geprüften Jahresabschluss 2013 festgestellt, dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresfehlbetrages beschlossen.
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 23. August 2016 den gemäß § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angezeigten Jahresabschluss 2013 des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal zur Kenntnis genommen worden.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2013 des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal wird gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung vom 21. Januar 2016 in der Zeit vom 30. August 2016 bis 16. September 2016 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des Volkshochschulzweckverbandes, Schweigelstraße 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, den 30. August 2016
Im Auftrag
gez. Adrian Grüter
Adrian Grüter
VHS-Direktor
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14. September 2016.