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Bekanntmachung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.“

Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ die gesetzliche Grundlage für die Umplanung eines Gewerbegebietes mit darauf leer stehenden Lagerhallen an der Theodor-Storm-Straße 1 für Wohnzwecke zu schaffen. Die ursprüngliche Nutzung des Geländes und der darauf befindlichen Lagerhallen wurde vor einiger Zeit aufgegeben. Eine Wiederaufnahme der Ursprungsnutzung ist nicht beabsichtigt, dem entsprechend sollen die derzeit vorhandenen Hallen abgerissen und das ganze Plangebiet mit Doppel- und Einzelhäusern bebaut werden.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,43 ha und liegt zentral innerhalb des Ortsteils von Altendorf. Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Ebenfalls steht der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 27 a VwVfG hier zum Download bereit.

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), welche Arten von umweltbezogenen Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB) abgesehen wird.

Meckenheim, 20. Mai 2016                                                         
STADT MECKENHEIM

i.V. Holger Jung
Erster Beigeordneter

Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. April 2016 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. April 2016 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 20. Mai 2016                                                         
STADT MECKENHEIM

i.V. Holger Jung
Erster Beigeordneter

Anlagen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 25. Mai 2016.