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Einziehung eines Wirtschaftsweges Gemarkung Meckenheim, Flur 14, Flurstück 19
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung vom 27. Januar 2016 beschlossen, die Verwaltung mit der Einleitung des Wegeeinziehungsverfahrens nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) für einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg Gemarkung Meckenheim, Flur 14, Flurstück 19 zu beauftragen.
Die Absicht der Einziehung des vorbezeichneten landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges wird hiermit gemäß § 7 StrWG NW öffentlich bekannt gemacht.
Die genaue Lage des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges ergibt sich aus dem beigefügten Planausschnitt.
Die Planunterlagen können auch während der Öffnungszeiten des Rathauses bei der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, 53340 Meckenheim, Zimmer UG 6, eingesehen werden.
Ich weise darauf hin, dass innerhalb von drei Monaten nach dem Erscheinen dieser öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Meckenheim die Gelegenheit besteht, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges Gemarkung Meckenheim, Flur 14, Flurstück 19 vorzubringen.
Etwaige Einwendungen sind an den Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Fachbereich 66 – Verkehr und Grünflächen -, Bahnhofstraße 22, 53340 Meckenheim zu richten oder zur Niederschrift zu erklären.
Anlage: Planausschnitt
Meckenheim, den 28. Januar 2016
Stadt Meckenheim
Der Bürgermeister
Bert Spilles
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 3. Februar 2016.