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BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wiesenpfad“ 10. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 beschlossen, den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 27 „Wiesenpfad“, 10. Änderung nach § 13 a BauGB

gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung in der Zeit vom

4. Januar 2016 bis 4. Februar 2016 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Erdgeschoss - Flur, zwischen den Zimmern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt.

Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:

montags                 von              7.30 Uhr – 12.30 Uhr
                             und von        14 Uhr – 18 Uhr

dienstags, mittwochs und
donnerstags            von              7.30 Uhr – 12.30 Uhr
                             und von        14.00 Uhr – 16.30 Uhr

freitags                  von               7.30 Uhr – 12.30 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften – Zimmer Nrn.: 0.26, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss) geltend gemacht werden.

Der Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Ebenfalls steht der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 27 a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download bereit.

Zusätzlich stehen Ihnen die bauleitplanungsrelevanten Unterlagen der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wiesenpfad“ auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:

http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php (außerhalb der Offenlagefrist)

http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php (während der Offenlagefrist)

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch) und bei der Aufstellung bzw. der Änderung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Wiesenpfad“ dem Ziel einer angemessenen Innenentwicklung Rechnung zu tragen und die gesetzliche Grundlage für die geordnete städtebauliche Weiterentwicklung des hier ansässigen Hotelbetriebes zu schaffen.

Das bestehende Hotel wurde auf der planungsrechtlichen Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wiesenpfad“ errichtet und wird seitdem erfolgreich betrieben. Um den sich wandelnden Anforderungen an einen modernen und qualitätsvollen Hotelbetrieb sowie den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gerecht zu werden, wurden im Laufe der letzten Jahre immer wieder Ergänzungen und Anbauten notwendig, so dass die bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten auf der Grundlage des Rechtsplanes ausgeschöpft sind.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 „Wiesenpfad“ stammt aus dem Jahr 1990 und setzt für den Planbereich Mischgebietsnutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 und einer maximalen 2-Geschossigkeit fest.

Um den grundsätzlichen Zielen einer angemessenen Innenentwicklung Rechnung zu tragen und die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 17 zulässigen baulichen Dichtewerte auszunutzen, ist es geplant, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf die nach § 17 BauNVO zulässige GRZ = 0,6 zu erhöhen und auch die Geschossflächenzahl (GFZ) entsprechend anzupassen. Des Weiteren wird es erforderlich, die Baugrenze an der westlichen und östlichen Seite des Plangebietes geringfügig zu erweitern, um den bestehenden, genehmigten Wintergarten aufzunehmen sowie im Westen die bereits bestehenden, jedoch bisher noch nicht genutzten Möglichkeiten der Bebaubarkeit um ca. 80 qm zu arrondieren und damit auch einen städtebaulich qualitätsvollen Abschluss des Baukörpers zu gewährleisten.

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 umfasst in Flur 22 die Flurstücke 157, 386, 415, 420, 421, 422, 423, 438, 439 und 467 teilw. sowie in Flur 23 die Flurstücke 47, 51, 52, 74, 105,111 und 112. Die Grundstücke befinden sich, bis auf die Parzelle der öffentlichen Verkehrsfläche, in Privatbesitz.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt auf Antrag des Eigentümers.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur öffentlichen Auslegung nicht vor.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Offenlagebeschlusses mit dem Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 03. Dezember 2015 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 03. Dezember 2015 über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 27 Wiesenpfad, 10. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Anlage: Plankarte mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

Meckenheim, 11. Dezember 2015
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Hier gelangen Sie zum Anhang: B-Plan Wiesenpfad

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 16. Dezember 2015.