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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ersdorf liegt in der Zeit von Montag, 2. November bis einschließlich Montag, 23. November beim Jagdvorsteher, Heinz-Josef Schaefer, Unterdorfstrasse 21, 53340 Meckenheim – Ersdorf zur Einsicht der Jagdgenossen aus.
Da das Jagdkataster zur Auszahlung der Jagdpachtanteile dient, sollte von der
Möglichkeit zur Einsichtnahme reger Gebrauch gemacht werden, um fehlerhafte Eintragungen zu berichtigen und evtl. Ergänzungen vorzunehmen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile 2015/2016 für verbindlich erklärt. Nachträgliche Änderungen gelten dann nur noch ab dem Jagdjahr 2016/2017.
Hinweise zur Bankverbindung:
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, werden die Jagdgenossen gebeten, soweit noch nicht geschehen, die korrekte Bankverbindung (Name der Bank, IBAN und BIC) mitzuteilen.
Die Beträge, die nicht zur Auszahlung kommen, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist und fließen dann der Jagdkasse wieder zu.
Ersdorf, 22. Oktober 2015
Heinz-Josef Schaefer
( Jagdvorsteher)