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8. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenfreizeitbades der Stadt Meckenheim vom 11. Februar 2004
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2015 (GV NRW S. 208) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 18. März 2015 folgende 8. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenfreizeitbades der Stadt Meckenheim vom 11. Februar 2004 sowie der Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung ist, wird wie folgt geändert:
A. in § 2 wird der Zusatz „oder in vom Stadtdirektor bekanntgemachten Verkaufsstellen“ gestrichen
B. § 4 wird wie folgt geändert:
Der Bürgermeister kann auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise von einer Gebührenerhebung absehen.
C. Die Tariftabelle erhält folgende Fassung:
I. Schwimmhalle
1) Normaltarif
Einzelkarte 4,00 €
Zehner Karte 36,00 €
2) Sondertarif
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 50%, Bundesfreiwilligendienstleistende
Einzelkarte 2,30 €
Zehner Karte 20,00 €
3) Kinder unter 4 Jahren
in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener je Erwachsener 1 Kind frei
ab dem 2. Kind 1,00 €
4) Schwimm- und Sportvereine
denen von der Stadtverwaltung eine besondere Nutzungszeit zugeteilt ist, je Übungseinheit (ÜE)
- Lehrschwimmbecken,
1 ÜE, je angefangene Stunde (45 Min.) und ÜE 15,00 €
- Sportbecken,
2 ÜE, je angefangene Stunde (45 Min.) und ÜE (2 Bahnen) 15,00 €
Aus- und Fortbildungen der Rettungsschwimmer durch die DLRG frei
5) Schwimmveranstaltungen
nur außerhalb der Übungsstunden und öffentlichen Badezeit je angefangene Stunde (60 Min.)
zuzüglich Personalkosten (je angefangene Stunde 70,- €) 100,00 €
6) Schulschwimmen
unter Leitung einer Lehrkraft in Lerngruppenstärke je Schüler und Stunde (45 Min.) 2,00 €
II. Sauna (inkl. Schwimmhalle während öffentlicher Badezeit)
Einzelkarte 9,00 €
Fünfer Karte 40,00 €
III. Wertkarte 55,00 €
Rabatt in Höhe von 15% auf Einzelkarten
(inkl. Pfand für Coin in Höhe von 5,00 €)
IV. Sonstige Gebühren
1) Schwimmunterricht*
für 10 Unterrichtseinheiten (á 45 min.) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 6 und einer Höchstteilnehmerzahl von 12 Personen
Erwachsene 40,00 €
Jugendliche 40,00 €
2) Kurse*
für 10 Unterrichtseinheiten á 45 min.)
Erwachsene und Jugendliche 70,00 €
* Zusätzlich ist hier der reguläre Eintrittspreis zu entrichten.
3) Verlust
des Garderobenschrankschlüssels 15,00 €
des Coins 5,00 €
4) Verunreinigungen
Bei vorsätzlichen Verunreinigungen werden die tatsächlich entstandenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
5) Widerrechtliche Benutzung
Widerrechtliche Benutzung des Bades oder der Sauna 25,00 €
6) Aufbruch- und Reparaturkosten durch Verlust des Garderobenschlüssels oder Coins 90,00 €
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletze Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Meckenheim, den 23. April 2015
Bert Spilles
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 6. Mai 2015 veröffentlicht worden.