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Bekanntmachungsanordnung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd 18. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB (hier: ehemaliges Gebäude der Neuapostolischen Kirche, Im Ruhrfeld 96)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. August 2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Es wird beschlossen, die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5A „Meckenheim-Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.“
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), welche Arten von umweltbezogenen Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen wird.
Hiermit wird gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. August 2014 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. August 2014 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd 18. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 11. Februar 2015

STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Geltungsbereichsplan

 

Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18. Februar 2015 veröffentlicht worden.