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Bekanntgabe gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW und § 2 der Ehrenordnung der Stadt Meckenheim - 2014
Das Korruptionsbekämpungsgesetzes (KorruptionsbG) und die vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Ehrenordnung der Stadt Meckenheim schreiben vor, dass der Bürgermeister, alle Ratsmitlieder, sachkundigen Bürger und Bürgerinnen der Fachausschüsse und Ortsvorsteher schriftlich Auskunft über die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Bereiche geben müssen.