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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Altendorf liegt in der Zeit
vom 30. Juni bis einschließlich 11. Juli 2014
beim Jagdvorsteher, Josef Heinrichs, Ahrstraße 20, in 53340 Meckenheim-Altendorf zur Einsicht aus.
Die Jagdgenossen haben während dieser Zeit die Gelegenheit zur Einsichtnahme. Hierzu wird auf § 4 Abs. 2 der Satzung verwiesen, wonach die Jagdgenossen verpflichtet sind, durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen mitzuteilen.
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, wird darauf hingewiesen, dass die richtigen Bankverbindungen mitzuteilen sind. Das sind: Name der Bank, Konto-Nummer sowie Bankleitzahl.
Jagdpachtanteile, die nicht zur Auszahlung kommen können, unterliegen einer zweijährigen Verjährungsfrist. Daher sind die richtigen Bankverbindungen unbedingt erforderlich.
Altendorf, 16. Juni 2014
gez. Josef Heinrichs
(Jagdvorsteher)
Die Amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 25. Juni 2014 veröffentlicht worden.