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Bekanntmachung der Wahlbezirke für die Kommunal- und Europawahl 2014
Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juni 2011 einstimmig die 6 Mitglieder des Wahlausschusses und ihre Vertreter festgelegt. Die letzte Änderung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 28. September 2011. Der Wahlausschuss setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Vorsitzender des Wahlausschusses Bert Spilles |
Vertreter: Erster Beigeordneter Holger Jung Stellv. Wahlleiter |
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Nr.: | Beisitzer | Fraktion | Vertreter | Fraktion |
1 | Sossalla, Dieter | CDU | Wachsmuth, Kurt | CDU |
2 | Viehmann, Anne | CDU | ||
3 | Schiller, Reinhard | BfM | Schreiber, Klaus | BfM |
4 | Engelhard, Rolf | SPD | Dr. Kuchta, Brigitte | SPD |
5 | Möllenbeck, Arthur | UWG | Dunkelberg, Josef | UWG |
6 | Alscher, Hendrik | Bündnis90/Die Grünen | Orti von Havranek, Anita | Bündnis90/Die Grünen |
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Gem. § 2 (1) Kommunalwahlordnung obliegen dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss folgende Aufgaben:
1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 (1) des Gesetzes),
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 (1) Satz 3 des Gesetzes),
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 (3) des Gesetzes),
4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 (1) des Gesetzes).
Gem. § 3 (2) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) müssen 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken gewählt werden.
Nach Art. 12 Satz 3 KWahlZG (Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen) muss der Beschluss des Wahlausschusses über die Einteilung der Wahlbezirke bis 20. Oktober 2013 erfolgen. Der Wahlausschuss hat am 4. Juli 2013 getagt.
Für die generelle Bestimmung der Größe der Wahlbezirke nach § 4 Abs. 2 Satz 3 des KWahlG, also für die Festlegung der mittleren Einwohnerzahl sowie der Ober- und Untergrenze ist die von IT NRW ermittelte Bevölkerungszahl maßgebend, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht war (§ 78 (2) Kommunalwahlordnung (KWahlO)). Das ist z.Zt. die Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2012. Sie beträgt für Meckenheim insgesamt 24.271 Einwohner. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.
Für die 19 zu bildenden Wahlbezirke sind danach folgende Kennzahlen maßgebend:
Mittlere Einwohnerzahl
(24.271 Einwohner : 19) = 1.277 Einwohner
Obergrenze
(1.277 Einwohner + 25%) = 1.596 Einwohner
Untergrenze
(1.277 Einwohner + 25%) = 958 Einwohner
Bei der konkreten Einteilung der Wahlbezirke muss auf die eigene Einwohnerdatei der Gemeinde zurück gegriffen werden. Für die Berechnung wird vom Stand 12. Juni 2013 ausgegangen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt Meckenheim insgesamt 23.897 Einwohner.
Da die amtliche Einwohnerzahl von IT NRW und die eigene Einwohnerzahl voneinander abweichen, muss eine Angleichung vorgenommen werden. Die Differenz beträgt (24.271 – 23.897 =) - 374 Einwohner oder rd. 1,54 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der mittleren Einwohnerzahl, der Ober- und Untergrenze pro Wahlbezirk den jeweiligen Einwohnerzahlen nach Melderegister hinzuzurechnen.
Danach ergeben sich folgende Werte für die konkrete Einteilung der Wahlbezirke:
Wahlbezirk | Einwohner nach Melderegister je WB | Angeglichen an IT NRW-Werte + 1,54 % | Obergrenze überschritten Untergrenze unterschritten ja / nein | Bemerkungen |
010 | 1500 | 1523 | Nein | |
020 | 1471 | 1494 | Nein | |
030 | 1535 | 1559 | Nein | |
040 | 1231 | 1250 | Nein | |
050 | 1397 | 1419 | Nein | |
060 | 1112 | 1129 | Nein | |
070 | 1339 | 1360 | Nein |
Incl. nördliche Stadterweiterung:
|
080 | 1533 | 1557 | Nein | |
090 | 1136 | 1154 | Nein | |
100 | 1118 | 1135 | Nein | |
110 | 1179 | 1197 | Nein | |
120 | 1206 | 1225 | Nein | |
130 | 1324 | 1344 | Nein | |
140 | 1288 | 1308 | Nein | |
150 | 1170 | 1188 | Nein | |
160 | 1080 | 1097 | Nein | |
170 | 1119 | 1136 | Nein | |
180 | 897 | 911 | Ja | Unterschreitung um 47 Einwohner |
190 | 1262 | 1281 | Nein |
Nach dieser aktualisierten Berechnung wurden die Wahlbezirke im Stadtgebiet neu eingeteilt.
Veränderungen im Vergleich zur letzten Wahl ergeben sich im Bezirk 180 sowie im Bezirk 170, der zum Ausgleich herangezogen wurde. Dem Bezirk 180 wurden alle Anschriften der Straße „Auf dem Spinnweg“ aus dem Bezirk 170 zugeschlagen. Dies bedeutet eine Verschiebung von 76 Einwohnern. Somit hat der Wahlbezirk 170 aktuell 1.060 Einwohner, der Wahlbezirk 180 dann 987 Einwohner.
Aufgrund der räumlichen Lage wurde das Neubaugebiet „Nördliche Stadterweiterung“ dem Wahlbezirk 070 zugeordnet.
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Meckenheim hat vor diesem Hintergrund in seiner ersten Sitzung am 4. Juli 2013 einstimmig die nachstehende Wahlbezirkseinteilung in weiterhin 19 Wahlbezirken beschlossen.
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Wahlleiter
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 24. Juli 2013 veröffentlicht.