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Bekanntmachung der Wahlbezirke für die Kommunal- und Europawahl 2014

Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter


Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juni 2011 einstimmig die 6 Mitglieder des Wahlausschusses und ihre Vertreter festgelegt. Die letzte Änderung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 28. September 2011. Der Wahlausschuss setzt sich demnach wie folgt zusammen:

Vorsitzender des Wahlausschusses
Bert Spilles
Vertreter:
Erster Beigeordneter Holger Jung Stellv. Wahlleiter
Nr.: Beisitzer Fraktion Vertreter Fraktion
1 Sossalla, Dieter CDU Wachsmuth, Kurt CDU
2 Viehmann, Anne CDU    
3 Schiller, Reinhard BfM Schreiber, Klaus BfM
4 Engelhard, Rolf SPD Dr. Kuchta, Brigitte SPD
5 Möllenbeck, Arthur UWG Dunkelberg, Josef UWG
6 Alscher, Hendrik Bündnis90/Die Grünen Orti von Havranek, Anita Bündnis90/Die  Grünen


Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke


Gem. § 2 (1) Kommunalwahlordnung obliegen dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss folgende Aufgaben:

1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 (1) des Gesetzes),
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 (1) Satz 3 des Gesetzes),
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 (3) des Gesetzes),
4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 (1) des Gesetzes).

Gem. § 3 (2) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) müssen 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken gewählt werden.

Nach Art. 12 Satz 3 KWahlZG (Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen) muss der Beschluss des Wahlausschusses über die Einteilung der Wahlbezirke bis 20. Oktober 2013 erfolgen. Der Wahlausschuss hat am 4. Juli 2013 getagt.

Für die generelle Bestimmung der Größe der Wahlbezirke nach § 4 Abs. 2 Satz 3 des KWahlG, also für die Festlegung der mittleren Einwohnerzahl sowie der Ober- und Untergrenze ist die von IT NRW ermittelte Bevölkerungszahl maßgebend, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht war (§ 78 (2) Kommunalwahlordnung (KWahlO)). Das ist z.Zt. die Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2012. Sie beträgt für Meckenheim insgesamt 24.271 Einwohner. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.
Für die 19 zu bildenden Wahlbezirke sind danach folgende Kennzahlen maßgebend:

Mittlere Einwohnerzahl
(24.271 Einwohner : 19) = 1.277 Einwohner

Obergrenze
(1.277 Einwohner + 25%) = 1.596 Einwohner

Untergrenze
(1.277 Einwohner + 25%) = 958 Einwohner

Bei der konkreten Einteilung der Wahlbezirke muss auf die eigene Einwohnerdatei der Gemeinde zurück gegriffen werden. Für die Berechnung wird vom Stand 12. Juni 2013 ausgegangen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt Meckenheim insgesamt 23.897 Einwohner.

Da die amtliche Einwohnerzahl von IT NRW und die eigene Einwohnerzahl voneinander abweichen, muss eine Angleichung vorgenommen werden. Die Differenz beträgt (24.271 – 23.897 =) - 374 Einwohner oder rd. 1,54 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der mittleren Einwohnerzahl, der Ober- und Untergrenze pro Wahlbezirk den jeweiligen Einwohnerzahlen nach Melderegister hinzuzurechnen.

Danach ergeben sich folgende Werte für die konkrete Einteilung der Wahlbezirke:

Wahlbezirk Einwohner nach Melderegister je WB Angeglichen an IT NRW-Werte + 1,54 % Obergrenze überschritten Untergrenze unterschritten ja / nein Bemerkungen
010 1500 1523 Nein  
020 1471 1494 Nein  
030 1535 1559 Nein  
040 1231 1250 Nein  
050 1397 1419 Nein  
060 1112 1129 Nein  
070 1339 1360 Nein

Incl. nördliche Stadterweiterung:

  • Gerhard-Fey-Str.
  • Stecklingsweg
  • Solitärweg
  • Wilhelm-Ley-Str.
  • Wilhelm-Offermann-Str.
080 1533 1557 Nein  
090 1136 1154 Nein  
100 1118 1135 Nein  
110 1179 1197 Nein  
120 1206 1225 Nein  
130 1324 1344 Nein  
140 1288 1308 Nein  
150 1170 1188 Nein  
160 1080 1097 Nein  
170 1119 1136 Nein  
180 897 911 Ja Unterschreitung um 47 Einwohner
190 1262 1281 Nein  

Nach dieser aktualisierten Berechnung wurden die Wahlbezirke im Stadtgebiet neu eingeteilt.

Veränderungen im Vergleich zur letzten Wahl ergeben sich im Bezirk 180 sowie im Bezirk 170, der zum Ausgleich herangezogen wurde. Dem Bezirk 180 wurden alle Anschriften der Straße „Auf dem Spinnweg“ aus dem Bezirk 170 zugeschlagen. Dies bedeutet eine Verschiebung von 76 Einwohnern. Somit hat der Wahlbezirk 170 aktuell 1.060 Einwohner, der Wahlbezirk 180 dann 987 Einwohner.

Aufgrund der räumlichen Lage wurde das Neubaugebiet „Nördliche Stadterweiterung“ dem Wahlbezirk 070 zugeordnet.

Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Meckenheim hat vor diesem Hintergrund in seiner ersten Sitzung am 4. Juli 2013 einstimmig die nachstehende Wahlbezirkseinteilung in weiterhin 19 Wahlbezirken beschlossen.

Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Wahlleiter


Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 24. Juli 2013 veröffentlicht.