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Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 117a "Auf dem Höchst"

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Meckenheim, 20. Dezember 2012
STADT MECKENHEIM
Der Bürgermeister
In Vertretung
Heinz-Peter Witt
Technischer Beigeordneter