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Bekanntgabe gemäß § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW und § 2 der Ehrenordnung der Stadt Meckenheim
Auskunft über den Bürgermeister, alle Ratsmitglieder, sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der Fachausschüsse und Ortsvorsteher
Das am 01.03.2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) und die am 28.10.2009 vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Ehrenordnung der Stadt Meckenheim schreiben vor, dass der Bürgermeister, alle Ratsmitglieder, sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der Fachausschüsse und Ortsvorsteher schriftlich Auskunft über die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Bereiche geben müssen. Die Tabelle erhalten Sie hier:
Gez.
Bert Spilles
Bürgermeister