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Änderung der Entwässerungssatzung in Meckenheim!
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung vom 29.09.2010 die Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Meckenheim beschlossen. Kernpunkt ist die komplette Neufassung des § 17 der das Thema Dichtheitsprüfung nach § 61a Lan-deswassergesetz NRW enthält.
Die Verwaltung möchte alle Bürger bitten, sich unter dem Internetlink
http://www.meckenheim.de/cms117/wirtschaft/verkehr_gruenflaechen/dichtheitspruefung/
über die bestehenden Regelungen zu informieren. Hierbei ist folgendes im Besonde-ren zu beachten:
- Die Dichtheitsprüfungen sind grundsätzlich bis zum 31.12.2015 durchzuführen
- Verkürzte Fristen bestehen für die Straßen „Bahnhof Kottenforst“ und „Schwarzer Weg“, da sich diese Bereiche im Wasserschutzgebiet Alfter-Heidgen befinden.
- Verlängerte Fristen gelten für die Bereiche „Alt-Meckenheim“, „Alt-Merl“ und „Merl-Steinbüchel“. Die einzelnen Straßen mit den Fristen zur erstmaligen Prüfung sind explizit in der Entwässerungssatzung unter dem Link: http://www.meckenheim.de/imperia/md/content/cms117/pdf/ortsrecht/6_9_entwaesserungssatzung.pdf abrufbar.
Weiterhin möchte die Verwaltung den § 15, Absatz 5 (Kontrollschächte) dahingehend konkretisieren, dass die in der Satzung festgelegten Revisionsöffnungen nur bei folgenden Maßnahmen vorzusehen sind:
- Neubau von baulichen Anlagen (Wohn- oder Gewerbebauten)
- Komplettsanierung von häuslichen Anschlussleitungen
- Umbau von baulichen Anlagen, die nach der Bauordnung NRW eine Baugenehmigung erfordern (Wohn- oder Gewerbebauten)
Bestehende Bauten, bei denen keine der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, sind somit von der Pflicht zur Installation von Kontrollschächten ausgenommen.
Die Revisionsschächte dienen jedoch allein dem Hauseigentümer, da hierdurch eine leichte Zugänglichkeit zu den entsprechenden Anschlussleitungen ermöglicht wird, was im Kontroll- oder Sanierungsfall zu einer erheblichen Kostenreduzierung führt.
Zu allen Fragen rund um die Entwässerungssatzung steht Ihnen seitens der Stadt Meckenheim der Fachbereich „Verkehr und Grünflächen“, Denis Steger (Tel: 02225/917 167) oder Peter Daube (02225/917166) gern zur Verfügung.