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Denkmalschutz
Die Stadt Meckenheim ist nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Untere Denkmalbehörde.
Ihr obliegt damit die Aufgabe den Schutz der Bau- und Bodendenkmäler im Stadtgebiet sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass diese gepflegt, sinnvoll genutzt und wissenschaftlich untersucht werden.
Hierzu können Zuwendungen nach den Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen beantragt werden.
Bisher sind 91 Baudenkmäler sowie 5 Bodendenkmäler in die Denkmalliste (Kartei) der Stadt Meckenheim eingetragen.
Ansprechpartner, Informationen und Anträge zum Thema Denkmalschutz