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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Sondernutzungen, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grünflächen, etc.) der Gemeindeflächen dar.
Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, und stellt die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Auch steuert er als indirekte Vorgabe das Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB), da er den Innenbereich (§ 34 BauGB) im Verhältnis zum Außenbereich abgrenzt.
Aus dem Flächennutzungsplan wird kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet, die beabsichtigte Bodennutzung wird flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt.
Zu Ihrer Information zeigt die PDF-Datei die Zusammenfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim (1. bis 52. Änderung) Stand September 2022: