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07.11.2024

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Bodenrichtwerte

Für Bauinteressierte, Mieter und Vermieter sind insbesondere auch Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwertkarte von Interesse.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für ein unbebautes Baugrundstück, dessen Eigenschaften für das ihn umgebende Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zustande gekommen sind. Sie werden in Übersichtskarten der Gemeindegebiete (Bodenrichtwertkarten) eingetragen.

Alle aktuellen Bodenrichtwerte in ganz Nordrhein-Westfalen können kostenfrei auf der Internetseite http://www.boris.nrw.de angesehen werden:

BORISplus ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.
Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen stellt mit BORISplus interessierten Nutzern

  • die Bodenrichtwerte für Bauland (flächendeckend),
  • die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte sowie sonstige Flächen (soweit vom Gutachterausschuss beschlossen),
  • die Bodenwertübersichten (flächendeckend),
  • die Grundstücksmarktberichte (soweit erstellt und veröffentlicht),
  • allgemeine Preisauskünfte zu Wohnimmobilien (soweit Kauffalldaten aufbereitet wurden)

im Internet zur Verfügung.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte wird zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen gebildet.
Er sorgt für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt, so dass mit dem bedeutenden Wirtschaftsgut „Grund und Boden“ sorgfältig und vorausschauend umgegangen werden kann. Der Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ein selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Er setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die in der Wertermittlung sachkundig und erfahren sind.

Die für die Stadt Meckenheim zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises dem Katasteramt zugeordnet.
Die Internetadresse lautet:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_62/Abteilung_62.3/Gutachterausschuss.php